Der Weg zu Ihrem Energieausweis
Bestimmung der Energieeffizienz
Anhand von signifikanten Gebäudedaten und Verbrauchswerten erstellen wir Ihren notwendigen Energieausweis. Auf Basis dessen können Gebäude bundesweit energetisch miteinander verglichen werden.
Gültigkeit des Energieausweises
Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist können bei einer Neubewertung ihres Gebäudes Modernisierungen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik berücksichtigt werden. Zusätzlich können zu diesem Zeitpunkt sinnvolle Modernisierunsempfehlungen getroffen werden.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ?
Auskunft darüber, ob Sie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Ihr Wohngebäude benötigen, geben Baujahr oder Anzahl der Wohneinheiten ihrer Immobilie.
Gebäude mit Bauantrag vor dem 01.10.1977 benötigen stets einen Bedarfsausweis.
Bei Gebäuden mit Bauantrag nach diesem Datum oder mit mehr als vier Wohneinheiten darf grundsätzlich ein Verbrauchsausweis erstellt werden.
Nichtwohngebäude
Bei Nichtwohngebäuden besteht Wahlfreiheit bei der Art des Energieausweises.

Ihr Ansprechpartner
Als geprüfter Gebäudeenergieberater (HWK) erstelle ich Ihren erforderlichen rechtssicheren Energieausweis.
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Anschrift
Kölner Straße 156, 53859 Niederkassel
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Kontaktzeiten
Montag – Freitag: 8:00 – 16:00 Uhr